Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2018 - 2 StR 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13761
BGH, 18.04.2018 - 2 StR 1/18 (https://dejure.org/2018,13761)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2018 - 2 StR 1/18 (https://dejure.org/2018,13761)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18 (https://dejure.org/2018,13761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,13761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 30a Abs. 1 BtMG, § 31 BtMG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29 Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1 BtMG, § 52 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungshilfe als vertypter Strafmilderungsgrund für die Annahme eines minder schweren Falles des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Strafrahmenbemessung bei Betäubungsmitteldelikten: Strafrahmenmilderung unter Berücksichtigung der Sperrwirkung bei Gesetzeskonkurrenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungshilfe als vertypter Strafmilderungsgrund für die Annahme eines minder schweren Falles des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewaffneter BTM-Handel - und die Gesetzeskonkurrenz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 18.04.2018 - 2 StR 1/18
    a) Beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln steht der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG in Gesetzeskonkurrenz zum Grundtatbestand nach § 29 Abs. 1 BtMG sowie zu den weiteren Qualifikationstatbeständen nach § 29a Abs. 1 und § 30 Abs. 1 BtMG (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680; LK-StGB/Rissing-van Saan, 12. Aufl., Vorbemerkung zu den §§ 52 ff. Rn. 95).

    Bei Gesetzeskonkurrenz entfaltet, ebenso wie bei Tateinheit gemäß § 52 Abs. 2 Satz 2 StGB, das zurücktretende Delikt zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 155 f.; Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, aaO; LK-StGB/Rissing-van Saan, aaO).

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 18.04.2018 - 2 StR 1/18
    Bei Gesetzeskonkurrenz entfaltet, ebenso wie bei Tateinheit gemäß § 52 Abs. 2 Satz 2 StGB, das zurücktretende Delikt zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 155 f.; Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, aaO; LK-StGB/Rissing-van Saan, aaO).
  • BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Strafrahmenwahl; vertypte

    Auszug aus BGH, 18.04.2018 - 2 StR 1/18
    b) Nach diesen Maßstäben hat das Landgericht bei der Strafrahmenbestimmung nicht bedacht, dass für den Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG angesichts des von ihm abgelehnten minder schweren Falles nach § 29a Abs. 2 BtMG und des damit nicht verbrauchten vertypten Strafmilderungsgrundes nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht gekommen wäre, mit der Folge, dass die gemilderte Mindestgrenze des § 29a Abs. 1 BtMG von drei Monaten Freiheitsstrafe keine Sperrwirkung für die Mindeststrafe aus § 30a Abs. 3 BtMG ausgelöst hätte (BGH, Beschluss vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, StraFo 2013, 482).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Nimmt das Tatgericht einen minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 30a Abs. 3 BtMG an, so hat es in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob der im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängte Straftatbestand des § 29a Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung hinsichtlich seiner Mindeststrafe entfaltet, oder ob auch insoweit ein minder schwerer Fall anzunehmen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, Rn. 7; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82, 83 und vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1; Beschluss vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 3; nicht tragend zur Sperrwirkung auch der Strafobergrenze vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 f.).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 241/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen)

    Die Strafkammer hat indes übersehen, dass für die nach dem verdrängenden und dem verdrängten Strafgesetz zu vergleichenden Mindeststrafen eine konkrete Betrachtung vorzunehmen ist, so dass vorliegende spezialgesetzliche oder im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vorgesehene Strafmilderungsgründe bei den zu vergleichenden Strafrahmen jeweils zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 3 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, StraFo 2013, 482).
  • BGH, 22.11.2022 - 5 StR 402/22

    Zusammentreffen von Milderungsgründen bei der Verurteilung wegen Einfuhr von

    Für die zu vergleichenden Mindeststrafen gilt, da es um die Ermittlung der gerechten Strafe geht, eine konkrete Betrachtung, so dass auch jeweils vorliegende vertypte und allgemeine Strafmilderungsgründe zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 72/21; vom 25. August 2020 - 2 StR 241/20; vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18).
  • BGH, 25.05.2021 - 5 StR 72/21

    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    Denn es hat nicht bedacht, dass angesichts des von ihm (rechtsfehlerfrei) abgelehnten minder schweren Falles nach § 29a Abs. 2 BtMG und damit nicht verbrauchten vertypten Strafmilderungsgrundes des § 31 BtMG eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht gekommen wäre, mit der Folge, dass § 29a Abs. 1 BtMG keine Sperrwirkung für die Mindeststrafe aus § 30a Abs. 3 BtMG ausgelöst hätte (BGH, Beschlüsse vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18, NStZ-RR 2018, 217 f.; vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, NStZ 2014, 167 f.).
  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
    Liegt wie hier ein Fall des § 30a Abs. 3 BtMG vor, jedoch kein minder schwerer Fall des § 29a Abs. 2 BtMG, so entfaltet § 29a Abs. 1 BtMG bezüglich der Mindeststrafe eine Sperrwirkung, die Strafobergrenze richtet sich nach dem für den Schuldspruch maßgeblichen § 30a Abs. 3 (BGH BeckRS 2019, 26473 mwN; 2017, 134280; NStZ-RR 2018, 217).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht